eLecture: Copyright-Fragen in einem schulisch philosophischen Kontext (Projekt Virtuelle PH, Österreich)

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Wollen wir als Lehrer den Finger am Puls der Zeit haben um unsere Schüler nicht mit veralteten Materialien zu langweilen, so kommen wir nicht umhin, die Medien – sowohl die Printmedien als auch die neuen Medien – in unseren Unterricht einzubeziehen. Wir befinden uns dabei in einem Spannungsfeld von Ansprüchen (der Schule, unserer eigenen und der Schüler) und den Gegebenheiten der Gesellschaft und ihrer Gesetze. Hinzu kommt unser Anspruch, möglichst realitätsnah mit den uns zugänglichen Produkten zu arbeiten ohne uns strafbar zu machen. War es früher noch an der Tagesordnung, Collagen aus Zeitungen und Katalogen herzustellen, konfrontieren uns die neuen Medien mit dem Dilemma, dass wir sogenannte „Mash-ups“ – Collagen aus interaktiven, im Internet verfügbaren Materialien – nicht aus beliebigen Elementen herstellen dürfen, sondern stets bedenken müssen, dass wir es eventuell mit geschützten Inhalten zu tun haben, die wir nicht wie es uns beliebt weiterverarbeiten und verbreiten dürfen.

Schon allein die Tatsache, dass ich dieses Video auf meinem Blog überhaupt einbetten darf ohne gleich eine Anzeige zu riskieren, macht das Problem des Copyrights deutlich. In diesem Fall habe ich mich dazu entschieden, die vom Youtube-Kanal des ZDF zur Verfügung gestellte Version einzubetten. Indem das ZDF den Film bei Youtube hochgeladen hat, hat es automatisch die Rechte daran an Youtube abgetreten und erlaubt, dass Nutzer den Content über den von Youtube zur Verfügung gestellten Einbettcode in ihre Seite einbinden. Dazu gehört auch ein Link zu Youtube, wodurch der Pflicht, Quellen anzugeben, entsprochen wird. Diese Abtretung von Rechten gilt übrigens auch für Musiker und Autoren, die sich dazu entschließen, ihre Werke bei Youtube  oder ähnlichen Seiten (auch Facebook!) hochzuladen. Genau genommen kann durch eine Abtretung der Rechte auch verlangt werden, dass die Inhalte nicht anderweitig kommerziell veröffentlicht werden dürfen.

Grund für diese Gesetze sind das Aufeinanderprallen von zwei komplett konträren Positionen: der Industrie und dem Vertrieb geht es darum, geistiges Eigentum zu schützen um durch den Verkauf ein Maximum an Profit zu erzielen, wohingegen es denjenigen, die etwas verbreiten möchten – seien es nun Künstler im klassischen Sinn, Kulturschaffenden im übertragenen Sinn oder Lehrer – darum geht, ihrer Kreativität freien Lauf lassen zu können.

Prinzipiell gibt es vier unterschiedliche Arten von Veröffentlichungsmöglichkeiten:

  • Open Source: Software, deren Quellcode offengelegt wird und beliebig kopiert, verbreitet und genutzt, aber auch verändert und dann weitergegeben werden darf; Paradebeispiele: Linux, Open Office, Bitcoin
  • proprietäre Software / closed source: Software, deren Quellcode nicht offengelegt wird und die damit auch nicht verändert werden kann/darf; Paradebeispiel: Windows
  • Open Content: Lizenzen, die erlauben, die Inhalten zu kopieren, zu verbreiten, ggf. zu verändern solange der Urheber genannt wird; Paradebeispiel: Wikipedia
  • Creative Commons: Lizenzen, bei denen der Urheber seine Rechte nicht abtritt und die es Privatanwendern erlauben, die Inhalte für nicht-kommerzielle Zwecke zu verwenden; Beispiele: Jamendo, Slideshare, diverse Bildungsserver

Das Copyright für jegliche Werke erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und ist dann frei verwendbar. Bis dahin müssen seine Rechte geschützt werden (sofern nicht jemand anders die Rechte inzwischen erworben hat und das Copyright dann weiterhin gilt).  Allerdings bieten besonders Creative Commons- und Open Content-Lizenzen uns als Lehrer die Möglichkeit, Inhalte frei für unsere Zwecke zu verwenden. Die Grenze dieser Erlaubnis ist dann erreicht, wenn wir das Produkt oder ein Mash-up von Produkten verkaufen wollen um einen Gewinn zu erzielen. Geht es lediglich um den Lernprozess oder um die Deckung von Kosten, die durch das Projekt (z.B. Schülerzeitung) angefallen sind, machen wir uns nicht strafbar, sofern wir uns an die Lizenzvereinbarungen – also z.B. Verweis auf den Urheber – halten.

In diesen Rahmen frei verwendbare Musik ist zum Beispiel bei Jamendo zu finden, Bilder auf diversen Bildungsservern (z.B. der Tiroler Bildungsserver) und auf einem bestimmten Teil von FlickR. Weitere Plattformen sind Slideshare und die staatlich genehmigte Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger in Österreich.

Weitere Informationen zum Copyright finden sich auf den Webseiten von Saferinternet, Virtuelle Schule und bei Christian Berger.

Insgesamt war dies wieder einmal eine sehr informative Fortbildung der Virtuellen PH Österreich. Die Atmosphäre war kollegial und gelöst, der Referent, Christian Berger, ging auf Fragen jederzeit ein und beantwortete diese ausführlich. Einige Fragen, die sich in den letzten Monaten meiner Arbeit mit den neuen Medien im Fremdsprachenunterricht gestellt haben wurden entweder beantwortet oder sie wurden konkretisiert, sodass ich nun noch gezielter nach Informationen suchen kann. Nicht zuletzt werde ich einige der gelernten Dinge an meine Schüler weitergeben können, die mich gerne einmal hier und da zum Copyright in Bezug auf Youtube und Facebook ansprechen.

Eine Aufzeichnung der Fortbildung finden Sie im Archiv der Virtuellen PH.

 

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